Medizinische Leistungen
Die Leistungen der Krankenkasse nach SGB V sind getrennt von denen der Pflegekasse zu sehen. Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet und werden auch Behandlungspflege genannt. Es geht um das Heilen von Krankheiten, ihre Verschlechterung zu verhindern und Beschwerden zu lindern.
Die ärztliche Verordnung wird von ihrer Krankenkasse geprüft. Eine Genehmigung erfolgt, wenn die Leistung nicht von Ihnen selber oder einer Person im selben Haushalt durchgeführt werden kann.
In den Bereich der Behandlungspflege fällt zum Beispiel:
• die Hilfe oder Kontrolle bei der Medikamenteneinnahme
• Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
• Insulingabe
• Wundversorgung oder Dekubitusbehandlung
Behandlungspflegen können grundsätzlich mit Grundpflegen kombiniert werden, z. B. die Unterstützung bei der „großen Grundpflege“ (Pflegesachleistung) und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen (Krankenkassenleistung).
Wir rechnen für Sie direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Ihre Zuzahlung beläuft sich auf maximal 10 % der Kosten pro Tag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie 10,- € pro Verordnung (§ 61 SGB V).
