Grundpflege
Ob unsere Aufgabe bei der Unterstützung zur Körperpflege am Morgen beginnt und beim Umkleiden zur Nacht endet – oder wir nur einmal wöchentlich beim Duschen helfen – wir orientieren uns an Ihren Wünschen und am Bedarf.
Der Gesetzgeber definiert verschiedene Leistungen, angefangen vom Waschen, Duschen oder Baden über die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme bis hin zu den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten. Was für Sie die beste Unterstützung ist, schauen wir dann gemeinsam.
Damit Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach Antragstellung macht der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Hausbesuch bei Ihnen zu Hause. Entsprechend der daraus folgenden Einstufung in die Pflegestufen 0, 1, 2 oder 3 übernimmt ihre Pflegekasse Leistungen in einer definierten Höhe. Es gilt erst derjenige als pflegebedürftig, der durch den MDK eingestuft wurde.
Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Beratung bei Ihnen zu Hause und geben Ihnen persönlich einen Überblick über die Möglichkeiten.
