Betreuung


Wenn bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI (Demenz) festgestellt wurde, stehen Ihnen zusätzliche Leistungen im Betreuungsbereich zu. Dies können wir Ihnen stundenweise anbieten. Jedoch gibt es in diesem Bereich viele sogenannte niedrigschwellige Angebote, die wir Ihnen auch gerne vermitteln.